Glücksspielrecht

Thüringer Spielhallenverordnung, Thüringer Spielhallengesetz und §33c Abs. 1 GewO

Aus den Vorgaben der Thüringer Spielhallenverordnung, dem Thüringer Spielhallengesetz sowie dem Thüringer Mustersozialkonzept ergeben sich eine Reihe von Anforderungen und Schulungspflichten. 

Führungskräfte und Personal, welche in Spielhallen und Gaststätten für die Veranstaltung, Durchführung und gewerbliche Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzt sind, sowie die Inhaber von Gaststätten mit Spielgeräten sind in der Früherkennung problematischen Spielverhaltens und über Maßnahmen der Suchtprävention regelmäßig zu schulen. 

Wer Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geld- oder Warengewinne) aufstellen will (Automatenaufsteller) benötigt eine Erlaubnis nach §33c Abs.1 GewO der zuständigen Gewerbebehörde. 

Mit Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung vom 15.02.2023 müssen weiterhin Betreiber (Erlaubnisinhaber) von zertifizierten Spielhallen einen Sachkundenachweis erbringen. 

Für die Durchführung dieser Unterrichtung und Sachkundeprüfung wurde für den Freistaat Thüringen die IHK Südthüringen als verantwortliche Kammer benannt. Alle Informationen und Termine dazu finden Sie im Bereich “Unterrichtung und Sachkundeprüfung gemäß §§4 und 7 ff. ThürSpielhallenVO”. 

Schulungen für Mitarbeiter zertifizierter Spielhallen sowie Spielerschutzbeauftragte werden von der Firma Toppmanagement durchgeführt.

Kontakt:

Toppmanagement Erfurt
Koenbergkstraße 3, 99084 Erfurt
Toppmanagement Erfurt
https://topp-spielerschutz.de/

 

Als akkreditierte Prüforganisationen im Sinne des § 3a Absatz 1 des Thüringer Spielhallengesetzes stehen gegenwärtig die Unternehmen ClarCert GmbH, InterCert GmbH – Group of MTIC und TÜV Rheinland zur Verfügung. Die Betreiber von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen können sich dort für das Zertifizierungsverfahren anmelden.

Die Thüringer Spielhallenverordnung (ThürSpielhallenVO) vom 14. Juni 2022, zuletzt geändert durch die Erste Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung vom 15. Februar 2023 bestimmt, dass Betreiber (Erlaubnisinhaber) von zertifizierten Spielhallen einen Sachkundenachweis zu erbringen haben. Dieser besteht aus einer Unterrichtung mit anschließender schriftlicher Sachkundeprüfung. Die Unterrichtung dauert mindestens 14 Unterrichtsstunden. Eine Unterrichtungsstunde dauert mindestens 45 Minuten. Gegenstand der schriftlichen Sachkundeprüfung sind Fragen zu den Rechts- und Sachgebieten: Gewerbeordnung und Spielverordnung, Spielhallenrecht, Jugendschutzrecht, Prävention und Spielerschutz sowie Datenschutz und Aufzeichnungspflichten.

Nach der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Thüringer Spielhallenverordnung vom 22. Oktober 2022 sind die Thüringer Industrie- und Handelskammern für die Durchführung der Unterrichtung und Sachkundeprüfung zuständig. Für den gesamten Freistaat Thüringen wurde die IHK Südthüringen unter den IHKs als verantwortliche Kammer benannt.

Gemäß Artikel 1 der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Spielhallenverordnung mussten Betreiber den Nachweis über die Anmeldung zur Sachkundeunterrichtung bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 erbringen. Bis zu diesem Termin muss auch der Nachweis über die Einleitung eines Zertifizierungsverfahrens erbracht werden.

Termin

7. und 8. September 2026
Unterrichtszeit: 1. Tag 08:30 bis 16:30 Uhr | 2. Tag: 08:30 bis 12:45 Uhr und anschließende Prüfung 13:30 bis 15:30 Uhr

Gebühr und Bezahlung

Die Gebühr für die Unterrichtung mit anschließender Sachkundeprüfung beträgt 300,00 Euro.

Für die Anerkennung anderer Nachweise als bestandene Sachkundeprüfung gemäß Thüringer Spielhallenverordnung ist die Industrie- und Handelskammer Südthüringen zuständig. Die Gebühr für die Anerkennung beträgt 74,00 €.

Anmeldung

Die Anmeldung finden Sie hier.

Rücktritt

Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt. Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem ersten Unterrichtungstag (Beginn der Veranstaltung), sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Gebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich. Für den Rücktritt der Sachkundeprüfung gelten dieselben Bedingungen.

Rechtsauskünfte & Anerkennung

Für Rechtsauskünfte steht Ihnen Holger Fischer, Tel. 03681 362-114, fischer@suhl.ihk.de zur Verfügung.

Personen, die nach dem 1. September 2013 eine Erlaubnis gemäß § 33c der Gewerbeordnung (GewO) zur Aufstellung von Spielautomaten beantragen sowie Personen, die als Angestellte mit der Aufstellung von Spielautomaten beschäftigt sind oder beschäftigt werden sollen, benötigen einen entsprechenden Nachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK). Der Aufsteller der Spielgeräte benötigt persönlich eine Erlaubnis, welche nicht übertragbar ist. Bei Personengesellschaften (z.B. GbR, OHG) ist für jeden Gesellschafter eine Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen (GmbH/ UG) beantragt die juristische Person die Erlaubnis, wobei die Unterlagen für die Zuverlässigkeitsprüfung von jedem Geschäftsführer einzureichen sind.

Außerdem muss der Unternehmer anhand eines Sozialkonzepts einer öffentlich anerkannten Institution darstellen, wie den schädlichen Auswirkungen des Glückspiels vorgebeugt werden soll. Zum Thema Sozialkonzept informieren Sie sich bitte bei der AWI Automaten-Wirtschaftsverbände-Info GmbH unter www.awi-info.de oder erkundigen sich bei Ihrem zuständigen Gewerbeamt.

Im Rahmen der IHK-Unterrichtung für Aufsteller von Spielautomaten nach § 33c der GewO werden den Teilnehmern die für die Ausübung des Gewerbes notwendigen Kenntnisse über den Spieler- und Jugendschutz vermittelt. Die Organisation und Durchführung der Unterrichtung wurde den Industrie- und Handelskammern per Gesetz übertragen. (Siehe Bundesgesetzblatt Jahrgang 2012 Teil I Nr. 57, ausgegeben am 11. Dezember 2012)

Wem bereits vor dem 1. September 2013 eine Erlaubnis nach § 33c GewO erteilt wurde, fällt unter den gesetzlichen Bestandsschutz und muss die Unterrichtung nicht absolvieren. Dies gilt jedoch nicht für das Personal, das mit der Aufstellung beschäftigt ist/ beschäftigt werden soll.

Hinweis: Der IHK-Unterrichtungsnachweis besitzt bundesweit Gültigkeit. Sie können daher bei jeder IHK in Deutschland an der Unterrichtung teilnehmen. Eine 100%ige Anwesenheit ist Pflicht. Wir weisen darauf hin, dass die Unterrichtssprache Deutsch ist.

Termine

17.06.2026
18.11.2026
Unterrichtszeit von 10:00 -15:15 Uhr

Inhalte

  • Gewerbeordnung und Spielverordnung
  • Spielhallenrecht der Länder
  • Jugendschutzrecht

Gebühr und Bezahlung

Die Kosten der Unterrichtung belaufen sich auf 156,00 EUR. Einen Gebührenbescheid erhalten Sie ca. 14 Tage vor dem Unterrichtungstag gemeinsam mit der Einladung.

Anmeldung

Die Anmeldung finden Sie hier 

Rücktritt

Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Die Rücktrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen, die Textform ist ausreichend (E-Mail, Fax oder Brief). Eine telefonische Rücktrittserklärung genügt den Formerfordernissen nicht. Für Verbraucher gelten gesetzliche Bestimmungen zum Rücktritt. Bei einem Rücktritt nach Einladung, aber vor dem ersten Unterrichtungstag (Beginn der Veranstaltung), sind 50 % der Gebühr zu zahlen. Maßgeblich ist der Posteingang bei der IHK. Erfolgt keine Rücktrittserklärung ist die volle Gebühr zu zahlen. Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist nicht kostenfrei möglich.

Das Glücksspielrecht in Deutschland wurde durch die Glücksspielstaatsverträge, letztmals mit Glücksspielstaatsvertrag 2021, grundlegend geändert. So schreibt die Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Servicekräfte in Spielhallen vor. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen.

Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Termine und Anmeldung

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank am Ende der Seite. 

Inhalte

  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
  • Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen
  • Thüringer Spielhallengesetz
     

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.

Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

Die Glücksspielgesetzgebung, insbesondere auch das Thüringer Gaststättengesetz schreibt unter Verweis auf das Thüringer Spielhallengesetz, Schulungen für Gastwirte vor, die Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit im Sinne des § 33 c Abs.1 Satz 1 Gewerbeordnung aufstellen. Die durch den Freistaat Thüringen entwickelten Mustersozialkonzepte beschreiben hierbei die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen.

Ziel der eintägigen Schulung ist die Sensibilisierung für das Themenfeld Glücksspielsucht sowie die Vermittlung von Handlungskompetenz im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Termine und Anmeldung

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank am Ende der Seite. 

Inhalte

  • Dokumentation und rechtliche Grundlagen
  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Grundlagen zur Sucht im Allgemeinen
  • Glücksspielsucht als anerkannte Krankheit
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Kompetenzerweiterung der Mitarbeiter mit Blick auf pathologisches Spielverhalten und mögliche Interventionen
  • Thüringer Gaststättengesetz
     

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.

Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Servicekräfte in Spielhallen vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Spielhallen und legt fest, dass eine Nachschulung für Mitarbeiter in Spielhallen alle 3 Jahre zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Termine und Anmeldung

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank am Ende der Seite. 

Inhalte

Wiederholung zu den Themen:

  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Sucht allgemein und Glücksspielsucht
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
  • Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
     

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.

Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

Die veränderte Glücksspielgesetzgebung schreibt Schulungen der Gastwirte in Gaststätten mit Glücksspielautomaten vor. In Thüringen wurde ein Mustersozialkonzept durch den Freistaat entwickelt. Dieses beschreibt die Mindestanforderungen zur Umsetzung der rechtlichen Vorgaben für Thüringer Gastronomen und legt fest, dass eine Nachschulung für Gastwirte alle 3 Jahre zu erfolgen hat. Als Schulungsnachweis wird eine IHK-Teilnahmebescheinigung ausgestellt.

Termine und Anmeldung

Alle Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserer Veranstaltungsdatenbank am Ende der Seite. 

Inhalte

Wiederholung zu den Themen:

  • Erfahrungsaustausch zur Dokumentation und zu den rechtlichen Grundlagen
  • Information über die Anträge, Sperranträge und die notwendigen Berichterstattungen
  • Spielverordnung, Jugendschutzgesetz, Nichtraucherschutzgesetz, Glücksspielgesetz, Spielhallengesetz inklusive Änderungen
  • Glücksspiel und Glücksspielmarkt - Daten und Fakten
  • Sucht allgemein und Glücksspielsucht
  • Aufbau des Thüringer Hilfesystems und Zugangsmöglichkeiten
  • Erlangung und Festigung der Handlungskompetenzen im Umgang mit problematischen und pathologischen Glücksspielern
  • Vertiefung der Kommunikations- und Interventionstechniken
  • Erfahrungsaustausch zu Fragen und Problemstellungen in der Umsetzung des Spielerschutzes
     

Rücktritt

Ein Rücktritt von der Anmeldung durch den Teilnehmer oder dessen Firma muss grundsätzlich schriftlich erfolgen (E-Mail, Fax oder Brief). Maßgeblich ist der Posteingang in der IHK.

Der Teilnehmer kann bis fünf Werktage vor Beginn der Veranstaltung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Maßgebend für die Wirksamkeit der Rücktrittserklärung ist deren Eingang bei der IHK Südthüringen. Danach ist bei erklärtem Rücktritt bis zum Veranstaltungsbeginn die Zahlung von 50 Prozent des vereinbarten Entgeltes fällig. Erfolgt keine Rücktrittserklärung werden die vollen Lehrgangsentgelte in Rechnung gestellt.

Kerstin Katzschmann
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