News zur Aus- und Weiterbildung
Hier finden Sie aktuelle Themen rund um die Aus- und Weiterbildung.
Das FORUM A richtet sich an interessierte Ausbilderinnen und Ausbilder in Südthüringen. Im Rahmen dieser Veranstaltung informieren wir Sie zweimal im Jahr über Neuerungen im Zusammenhang mit der dualen Berufsausbildung. Außerdem wollen wir gemeinsam mit Ihnen Impulse aus Ihrer täglichen Arbeit aufnehmen und über mögliche Strategien zur Stärkung der dualen Berufsausbildung in Südthüringen ins Gespräch kommen.
Die Termine im ersten Halbjahr 2026 sind bereits online. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich.
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie - Referat Arbeits- und Tarifrecht hat das neue Verzeichnis über Ausbildungsvergütungen veröffentlicht.
Jeder Auszubildende hat Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Diese Vergütung steigt mit fortschreitender Berufsausbildung, mindestens jährlich, an (§ 17 Abs. 1 BBiG). Es ist Sache des Ausbildenden und des Auszubildenden sowie der Tarifvertragsparteien, die Ausbildungsvergütung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen eigenverantwortlich festzulegen. Soweit Tarifsätze Anwendung finden, hat der Auszubildende mindestens Anspruch auf die tarifvertraglich vorgesehene Vergütung.
Soweit Tarifverträge nicht bestehen oder im Einzelfall keine Anwendung finden, sind die in der Branche verwendeten Tarifverträge Richtschnur. Eine Unterschreitung um mehr als 20% ist nicht mehr angemessen (Bundesarbeitsgericht, EzB Nr. 55 zu § 17 Abs. 1 BBiG). Sofern sich die Ausbildungsvergütung nach einem Tarifvertrag bemisst, kommen dem Auszubildenden auch spätere Erhöhungen zugute. In den übrigen Fällen kann die Vergütung, falls keine Anpassung erfolgt, unangemessen werden. Der Auszubildende hat dann Anspruch auf die als angemessen anzusehende Vergütung. Die festgelegte Mindestausbildungsvergütung darf jedoch nicht unterschritten werden.
10.12.2025 - Informationen zu den neu geordneten, modernisierten Ausbildungsberufen der Bauwirtschaft und dem Ausbildungsberuf “Bautechnische/r Konstrukteur/in” (ehemals Bauzeichner/in) sind ab sofort verfügbar. Die aktualisierten Verordnungen und sachlich-zeitlichen Gliederungen können bei den jeweils zuständigen Ausbildungsberatern angefordert werden.
Ab 2026 erhalten Auszubildende mehr Geld: Die Mindestausbildungsvergütung steigt um 6,2 Prozent. Für Ausbildungen, die zwischen dem 1. Januar und 31. Dezember 2026 beginnen, gelten folgende monatliche Mindestbeträge: 724,00 Euro im 1. Jahr, 854,00 Euro im 2., 977,00 Euro im 3. und 1.014,00 Euro im 4. Ausbildungsjahr. Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz, das eine jährliche Anpassung an die Entwicklung der durchschnittlichen Ausbildungsvergütungen vorsieht.
31.07.2025 - Wirtschaftskrise und Bewerberschwäche prägen den Ausbildungsmarkt
Die Unternehmen wollen ausbilden, stehen dabei aber vor vielfältigen Herausforderungen. Die wirtschaftliche Lage einerseits und der Mangel an geeigneten Bewerbern andererseits setzen den Ausbildungsmarkt von zwei Seiten unter Druck. Die Rezession kommt nach dem Arbeitsmarkt jetzt auch auf dem Ausbildungsmarkt an. Im drohenden dritten Jahr ohne Wirtschaftswachstum fehlt manchen Unternehmen auch beim Thema Ausbildung die erforderliche wirtschaftliche Perspektive. Gleichzeitig suchen weiterhin viele Betriebe vergeblich nach geeigneten Bewerbern. Das zeigt die aktuelle Ausbildungsumfrage der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK).
17.06.2025 - Jährlich befragen die Ostdeutschen Industrie- und Handelskammern alle Auszubildenden aus dem 1. Ausbildungsjahr zu Ihren Wegen in die duale Berufsausbildung und wie sie im Unternehmen aufgenommen wurden. Die IHK-Umfrage unter Auszubildenden zeigt: Große Chancen für Jugendliche, starker Einsatz der Betriebe. Die Ergebnisse stimmen positiv.
Wer noch keine 18 Jahre alt ist und eine Erwerbstätigkeit beginnen möchte (Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis), muss zunächst ärztlich untersucht werden. Ohne diese Untersuchungen dürfen Arbeitgeber Jugendliche nicht beschäftigen.
Für die Inanspruchnahme der ärztlichen Untersuchung benötigen Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein (UBS) gemäß Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung. Die Ausgabe der Untersuchungsberechtigungsscheine über die Meldebehörden wurde in Thüringen nun durch ein Online-Verfahren ersetzt. Der Antrag auf Ausstellung eines Untersuchungsberechtigungsscheines mit ID kann ab Mitte Januar online gestellt werden.
Informationen einschließlich dem Zugang zum digitalen Antrag stehen auf der Homepage des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz unter dem folgenden Link zur Verfügung: https://verbraucherschutz.thueringen.de/ubs .
Weitere Links und Informationen:
26.08.2024 - Mit dem Berufsbildungsvalidierungs- und digitalisierungsgesetz (BVaDiG) und der damit verbundenen Änderung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gibt es in der Aus- und Weiterbildung seit dem 1. August 2024 einige Neuerungen.
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